Gruppenpraxis OWD 
Ordination für Allgemeinmedizin Dr. Langthaler - Dr. Öhner - Dr. Magyarits 

Aktuelles.....


In der Ordination erhältliche Impfungen:



Pneumokokken und H.zoster (Gürtelrose)-Impfung:

Ab November 2025 werden die Kosten für die Impfungen gegen Pneumokokken (1 Dosis) und gegen Gürtelrose (2 Dosen) vom Bund übernommen.
Leider gibt es derzeit Lieferengpässe aufgrund des großen Andrangs - wir bitten um etwas Geduld!
Wenn Sie für eine Impfung vorgemerkt sind, werden Sie verständigt sobald der Impfstoff da ist!!!
Wir bekommen pro Quartal leider nur eine geringe Menge (30-60 Stk) zur Verfügung gestellt, deshalb kann es durchaus noch einige Zeit dauern, bis alle Interessenten den Impfstoff erhalten.


 Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Impfung:

Aufgrund des zunehmenden Auftretens von Keuchhusten (Pertussis) wird eine Auffrischung alle 5 Jahre empfohlen - der Impfstoff ("Boostrix") ist in der Ordination lagernd (50.- inkl. Impfgebühr)


FSME, Hepatitis B, Hepatitis A -  Impfstoffe ebenfalls in der Ordination erhältlich



Krankentransporte: 

Aus Spargründen hat die ÖGK die Richtlinien für die Kostenübernahme für Krankentransporte verschärft:


Die Nutzung eines Rollstuhls allein begründet in der Regel keine Gehunfähigkeit, sofern öffentliche Verkehrsmittel selbstständig genutzt werden können.
• Auch bei Blindheit oder Demenz ist eine Gehunfähigkeit nicht automatisch gegeben. Im Rahmen der Beurteilung ist auch die Möglichkeit einer Begleitperson einzubeziehen.
• Im Einzelfall können jedoch zusätzliche Umstände eine Gehunfähigkeit begründen:
o der Schweregrad der Erkrankung
o das Vorliegen von Begleiterkrankungen
o die Notwendigkeit medizinischer Geräte
o besondere Anforderungen an die Lagerung

• Weiterhin gilt, dass soziale oder infrastrukturelle Gründe keinen Anspruch auf Kostenübernahme begründen. Dazu zählen insbesondere:
o fehlende öffentliche Verkehrsmittel
o eine nicht verfügbare Begleitperson
Unverändert bleibt zudem, dass in folgenden Konstellationen grundsätzlich ein Transport auf Kosten der ÖGK verordnet werden, kann:
• bei Immundefizienz infolge einer Tumorbehandlung und dem damit verbundenen erhöhten Erkrankungsrisiko
• bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen zur Vermeidung einer Gefährdung von Umgebungspersonen
• bei Fahrten von Dialysepatientinnen und -patienten, sofern die Fahrt im Zusammenhang mit der Dialysebehandlung steht
• bei Fahrten von Chemo- und Strahlentherapiepatientinnen und -patienten, sofern die Fahrt im Zusammenhang mit der jeweiligen Therapie steht


Weitere Informationen unter der Hotline der ÖGK: Tel. +43 5 0766-502271



Elektronische Überweisung MRT/CT/Knochendichte/humangenetische Untersuchungen - "eKOS"

Seit Februar 2019 erfolgt die Überweisung für oben genannte Untersuchungen in elektronischer Form, d.h. der Antrag für die Untersuchung wird direkt der Krankenkasse übermittelt, dort genehmigt und anschließend an Sie (per SMS und/oder Mail) und an den behandelnden Radiologen weitergeleitet. Der Vorteil für Sie ist, dass der Weg zur Krankenkasse zwecks Bewilligung somit entfällt.
Sie erhalten aber nach wie vor einen Ausdruck in der Ordination mit einem Code, unter welchem die Terminvereinbarung beim radiologischen Institut erfolgt.
Weitere Informationen unter:    www.sozialversicherung.at/ekos


ELGA und e-Medikation    


Mit 1.April 2020 ist das Rollout der ELGA (=elektronische Gesundheitsakte) in NÖ erfolgt. Bis dato werden jedoch lediglich Medikationsdaten auf der e-card gespeichert (e-medikation).
Ein Zugang zu diesen Informationen ist nur mittels Ihrer e-card bei Gesundheitsdienstleistern (Ärzte/Apotheken) möglich. Wir sind als Vertragspartner der Gebietskrankenkassen dazu verpflichtet diese Daten zu speichern.
Sollten Sie damit NICHT einverstanden sein, gibt es die Möglichkeit sich vollständig von ELGA abzumelden (=keinerlei Speicherung von Daten jedweder Art) oder ein sog. Situatives Opt-out zu wählen (= nur bestimmte Medikamente werden nicht gespeichert)
Sollten Sie das wünschen, bitten wir Sie, dies in der Ordination bekanntzugeben.
Ein vollständiger Austritt aus der ELGA kann nur über den Sozialversicherungsträger erfolgen.







 
 
 
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